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Dentalhygiene · Bachelor Professional

Bachelor Professional in Dentalhygiene: ein weiterer geregelter Aufstiegsweg.

Neben der klassischen stufenweisen Fortbildung zur DH führt die Bundeszahnärztekammer den Bachelor Professional in Dentalhygiene als eigenen Aufstiegsweg. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der zuständigen Kammer.

Aktualisiert am 11. September 2026Redaktion & Methodik →
KurzantwortDer Bachelor Professional ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss – kein Hochschul-Bachelor – und gehört in die geregelte Dentalhygiene-Aufstiegslandschaft.

Was bedeutet „Bachelor Professional“?

Die Bezeichnung kennzeichnet einen höherqualifizierenden beruflichen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie darf nicht mit einem akademischen Bachelorstudium verwechselt werden. Die Bundeszahnärztekammer beschreibt den Bachelor Professional in Dentalhygiene als Ergänzung zur klassischen DH-Aufstiegsfortbildung und ordnet ihn auf DQR-Stufe 6 ein.

Typberufliche Aufstiegsfortbildungkein Hochschulstudium.
BZÄK-Mustermind. 1.200 Unterrichtsstundenkonkrete Kammerumsetzung kann abweichen.
ZielDentalhygiene auf hohem Niveaupatientenorientierte Prävention und parodontale Betreuung nach Delegation.

Unterschied zur klassischen DH-Fortbildung

Die klassische DH-Fortbildung baut in vielen Kammermodellen auf ZMP oder ZMF auf. BERUFENET weist für den Bachelor Professional darauf hin, dass typischerweise eine abgeschlossene ZFA-Ausbildung und Berufspraxis relevant sein können. Das kann einen anderen Einstieg ermöglichen – verbindlich sind jedoch ausschließlich die Regeln der zuständigen Kammer.

Vor der Entscheidung unbedingt klären

  • Wird der Bachelor Professional in deinem Kammerbereich aktuell angeboten?
  • Welche Zulassung, Berufspraxis und Nachweise werden verlangt?
  • Wie unterscheidet sich der Weg zeitlich und finanziell von ZMP → DH?
  • Welche Aufgaben sollst du nach dem Abschluss in deiner Praxis tatsächlich übernehmen?
Quellen & Datenstandzuletzt geprüft 11. September 2026

Wir bevorzugen Primärquellen wie Zahnärztekammern, Bundesbehörden und Originalangaben der Anbieter. Verbindlich sind immer die aktuell veröffentlichten Zulassungs-, Prüfungs- und Preisangaben der zuständigen Stelle.